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Mieter Will Dusche Statt Badewanne: Was Tun Als Vermieter?

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Einleitung

Immer wieder kommt es vor, dass Mieter den Wunsch äußern, die vorhandene Badewanne durch eine Dusche zu ersetzen. Doch was bedeutet das für Vermieter und welche Rechte haben Mieter in diesem Fall?

Rechtliche Grundlage

Grundsätzlich haben Mieter das Recht auf eine funktionsfähige und zumutbare Badewanne. Allerdings gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die eine Badewanne als zwingenden Bestandteil einer Wohnung vorschreibt. Somit können Vermieter eine Dusche als Alternative anbieten. Allerdings muss diese den gleichen Komfort bieten wie eine Badewanne.

Vor- und Nachteile einer Dusche

Vorteile

Eine Dusche hat einige Vorteile gegenüber einer Badewanne. Sie ist platzsparender und in der Regel schneller zu reinigen. Außerdem ist eine Dusche für ältere oder behinderte Menschen oft einfacher zu nutzen. Auch der Wasserverbrauch ist bei einer Dusche in der Regel geringer als bei einer Badewanne.

Nachteile

Allerdings gibt es auch Nachteile. Eine Dusche kann zum Beispiel bei unzureichender Abdichtung zu Schimmelbildung führen. Außerdem ist das Entspannen in einer Dusche oft schwieriger als in einer Badewanne.

Was tun als Vermieter?

Wenn ein Mieter den Wunsch äußert, die Badewanne durch eine Dusche zu ersetzen, sollten Vermieter zunächst prüfen, ob dies technisch möglich ist. Hierbei kann ein Fachmann helfen. Wenn eine Dusche möglich ist, können Vermieter dem Mieter eine solche als Alternative anbieten. Wichtig ist dabei, dass die Dusche den gleichen Komfort bietet wie die Badewanne.

Wer trägt die Kosten?

Grundsätzlich gilt: Wer eine Veränderung an der Wohnung vornimmt, muss auch die Kosten dafür tragen. Das bedeutet, dass der Mieter die Kosten für den Umbau von Badewanne zu Dusche übernehmen muss. Allerdings können Vermieter auch einen Teil der Kosten übernehmen, wenn sie von einem Wertzuwachs der Immobilie profitieren.

Alternative Lösungen

Wenn eine Dusche aus technischen Gründen nicht möglich ist oder der Vermieter sich nicht an den Kosten beteiligen möchte, gibt es auch alternative Lösungen. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel der Einbau einer Badewanne mit Tür, die auch als Dusche genutzt werden kann. Auch ein Duschvorhang kann eine Alternative sein.

Fazit

Wenn ein Mieter den Wunsch äußert, die Badewanne durch eine Dusche zu ersetzen, sollten Vermieter prüfen, ob dies technisch möglich ist. Wenn eine Dusche möglich ist, können Vermieter dem Mieter eine solche als Alternative anbieten. Die Kosten für den Umbau muss allerdings der Mieter tragen. Alternativ gibt es auch andere Lösungen wie eine Badewanne mit Tür oder einen Duschvorhang.

Quellen

  • https://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/news/mieter-will-badewanne-austauschen-was-tun-als-vermieter.html
  • https://www.focus.de/immobilien/kaufen/mietrecht-badewanne-oder-dusche-was-mieter-beachten-muessen_id_7828912.html
  • https://www.hausfrage.de/mieter-will-dusche-statt-badewanne

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